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Aktuelles aus Töttelstädt

Erfurter Läden sollen für zwei Tage öffnen können

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Erstellt: 04. März 2021

Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein will den Einzelhändlern seiner Stadt die Möglichkeit bieten, zwei Tage lang ihre Geschäfte für Kundschaft zu öffnen, die negativ auf Covid-19 getestet wurde. Die Stadtverwaltung plant dafür in der nächsten oder übernächsten Woche an Freitag und Samstag (12. und 13. März. oder 19. und 20. März) mehrere mobile Teststellen in der Innenstadt zu errichten, an denen sich einkaufswillige Erfurterinnen und Erfurter kostenlos testen lassen können.

 

Stadt finanziert Schnelltests für Tausende Kunden - „Wir müssen den Einzelhändlern die Chance bieten, wieder Geld zu verdienen. Andererseits wollen wir durch das Einkaufserlebnis auch die Stimmung in der Erfurter Bevölkerung heben. Die Menschen haben es sich verdient“, sagte Bausewein.

 

Der Oberbürgermeister hofft mit diesem „Erfurter Modell zur Ladenöffnung“ ein „Vorbild für andere Städte in Thüringen und ganz Deutschland“ zu werden. Trotz schwieriger Haushaltslage will sich die Stadtverwaltung Erfurt dieses „Experiment mit kalkulierbaren Risiko“ (Bausewein) eine sechsstellige Summe für die Schnelltests kosten lassen. „Dadurch, dass wir ganz aktuell testen, ziehen wir einen Schutzschild ein. Nur, wer negativ getestet wird, darf auch einkaufen.“ Voraussetzung für die beiden Einkaufstage ist allerding die Zustimmung des Landes Thüringen. Ohne diese funktioniert es nicht. Nach den bisherigen Bestimmungen ist solch eine Ladenöffnung in Thüringen verboten. Oberbürgermeister Bausewein will sich beim Land und auch direkt bei Ministerpräsident Bodo Ramelow für eine Ausnahmeregelung einsetzen.

 

Da die Stadt mit einem großen Ansturm von deutlich mehr als 10.000 Kunden rechnet, wird das Angebot der kostenlosen Tests nur für Bürger mit Wohnort Erfurt gelten. Diese müssen sich deshalb an den Teststellen auch ausweisen. Wer negativ getestet wird, der bekommt ein stark klebendes Band an den Arm, mit denen er sich bei den Einzelhändlern ausweisen kann. Alle Menschen, die positiv getestet werden, werden vom Gesundheitsamt mit einem PCR-Test nachgetestet. Sollte dieser ebenfalls positiv sein, läuft die übliche Maschinerie an – mit Quarantäne und Kontaktnachverfolgung, um Infektionsketten zu unterbinden. „Unser Gesundheitsamt rechnet an beiden Tagen mit einigen positiven Fällen, die sonst nicht auffallen würden. Es hat sich ganz klar für die Einkaufsaktion ausgesprochen. Denn für das Gesundheitsamt ist sie auch ein Massentest durch die Hintertür“, so Bausewein.

 

Eine weitere Voraussetzung neben der Genehmigung durch das Land ist, dass sich die Einzelhändler und Ladenbesitzer an den beiden Tagen auch an die „Spielregeln“ halten. So dürfen sie ausschließlich Kunden mit Armband in ihre Läden lassen. Außerdem müssen sie die üblichen Infektionsschutz-Vorkehrungen einhalten. Der Stadtordnungsdienst wird das Einlassmanagement kontrollieren und bei Verstößen auch als Ordnungswidrigkeit ahnden. Beim heutigen Arbeitsgespräch wurde der Vorschlag von Oberbürgermeister Bausewein vom Citymanagement Erfurt e. V. und der IHK Erfurt begeistert aufgenommen. Die Handelnden sagten dem OB ihre volle Unterstützung zu. So werden Einzelhändlerinnen eine Konzeption erarbeiten, die in eine Gesamtkonzeption der Stadtverwaltung einfließt. Für die Stadt wird sich die Abteilung Wirtschaftsförderung um die Vorbereitung der beiden Einkaufstage kümmern. Die Tests, so viel ist schon klar, sollen von einem externen Dienstleister vorgenommen werden. Das Erfurter Gesundheitsamt kümmert sich um mögliche Nachtestungen, Quarantäne und Nachverfolgung. „Wenn das Experiment funktioniert, es keinen Anstieg der Inzidenz in Erfurt gibt sowie eine zufriedene Kundschaft und Händler, dann könnte dieses Erfurter Modell in Folge auch ausgebaut werden. So wäre es denkbar, dass die Gastronomen bei einer weiteren Auflage einbezogen werden“, blickte der Erfurter OB nach vorn.

 

(Pressemitteilung der Stadtverwaltung Erfurt vom 04.03.2021)

 

Schulen öffnen für alle Klassenstufen

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Erstellt: 03. März 2021

Die Stadt Erfurt hat heute den siebten Tag in Folge einen Inzidenzwert von unter 100. Damit beginnt ab morgen der Präsenzunterricht in allen Klassenstufen.

 

Die Bestätigung hierfür kam am Mittwochvormittag vom Bildungsministerium. Die Schulen wurden aufgefordert, die Erziehungsberechtigten zu informieren.

 

Der Schulstart am 4. März erfolgt im eingeschränkten Regelbetrieb, das heißt in Stufe gelb. Das beinhaltet zum Beispiel, dass Risikopersonen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen müssen. „Eltern, die begründete Sorge haben, ihr Kind zum Beispiel aufgrund einer chronischen Erkrankungen zur Schule zu schicken, können es auf Antrag weiterhin zu Hause unterrichten“, so Winnie Melzer, kommissarische Leiterin des Erfurter Gesundheitsamtes.

 

Erneute Schulschließungen stehen im Raum, wenn der Inzidenzwert über 150 steigt. „Dann muss das Infektionsgeschehen konkret in Hinblick auf die Schulen beurteilt werden. Eine Entscheidung ist zum Beispiel davon abhängig, ob es vermehrt Ausbrüche gibt, ob Ansteckungswege nachvollziehbar sind und sich der Kreis der betroffenen Personen gut abgrenzen lässt.“, so Melzer. Ab einer Inzidenz von 200, so gibt es der Freistaat vor, sind Schulen zu schließen.

 

(Pressemitteilung der Stadtverwaltung Erfurt vom 03.03.2021)

 

Schulen bleiben in Thüringen am Montag, 8. Februar 2021, geschlossen.

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Erstellt: 07. Februar 2021

kein Unterricht am 8ten Februar

Aufhebung Sonderfahrplan ab Montag, 8. Februar 2021

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Erstellt: 03. Februar 2021

Sonderfahrplan bis 7. Februar 2021

 

Ab 8. Februar werden wieder mehr Schülern in Notbetreuung und Präsenzunterricht erwartet. Deshalb gilt ab Montag bei Stadtbahn und Bus wieder der Standardfahrplan. Auf den Stadtbahn-Linien 2, 4 und 5 entfallen einige wenige Fahrten am Morgen. Alle Fahrten mit der Kennzeichnung "nur an Schultagen" finden nicht statt. Freitag und Samstag bleibt es im Abend- und Nachtverkehr ab 22:00 Uhr aber vorerst bei Reduzierungen im Fahrplanangebot. Für die Fahrplanauskunft am Freitag- und Samstagabend ab 22 Uhr nutzt bitte den Routenplaner auf der Webseite der EVAG oder die EVAG-App "Erfurt mobil". Alle anderen Fahrpläne findet ihr wie gewohnt unter https://www.evag-erfurt.de/fahrplaene.

 

Lastschriften für Hortgebühren, Kita-Entgelte, Musikschule und VHS ausgesetzt

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Erstellt: 31. Januar 2021

Aufgrund der aktuellen Situation haben sich Jugendamt, Amt für Bildung und Stadtkasse entschieden, vorübergehend die Lastschriften für die monatlichen Gebühren und Entgelte auszusetzen. Die Regelung gilt bis auf Weiteres für folgende Bereiche:

 

- Hortgebühren der staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen
- Betreuungsentgelte und Essengeld der kommunalen Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadtverwaltung,
- Betreuungsentgelte der Kindertagespflegestellen sowie
- Gebühren für die Musikschule und die Volkshochschule.

 

Gleichzeitig entfallen in diesen Bereichen vorübergehend auch die Mahnungen. Eingerichtete Daueraufträge sollten vorerst durch die Sorgeberechtigten ausgesetzt werden.

 

Elternbeiträge für die Hort- und Kindergartenbetreuung fallen grundsätzlich weiter an. Im Landtag wird das Thema intensiv diskutiert. Sobald abschließende Regelungen zu den Gebühren und Elternbeiträgen vorliegen, wird auf www.erfurt.de sowie www.thueringen.de darüber informiert.

 

(Pressemitteilung der Stadtverwaltung Erfurt vom 29.01.2021)

 

Sonderfahrplan bis 14. Februar 2021 verlängert

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Erstellt: 23. Januar 2021

Sonderfahrplan bis Mitte Februar 2021

 

Ausgehend von den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz fährt die EVAG vorerst bis zum 14. Februar weiter nach aktuell geltenden Sonderfahrplan.

 

Befreiung von Maskenpflicht nur noch beim Erfurter Gesundheitsamt - Neue Allgemeinverfügung vom 12.01.2021 gilt ab Mittwoch

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Erstellt: 13. Januar 2021

Ab Mittwoch, dem 13. Januar 2021, gilt in Erfurt eine neue Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus.

 

Neu ist die Beschränkung der Teilnehmerzahlen bei Versammlungen in Abhängigkeit vom Inzidenzwert. Wird der Wert von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, dürfen Versammlungen unter freiem Himmel mit maximal 200 Personen stattfinden, in geschlossenen Räumen ist die Teilnehmerzahl dann auf 50 begrenzt. Wird ein Inzidenzwert von 300 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb von sieben Tagen überschritten, sind Versammlungen generell auf 25 Teilnehmende begrenzt. Welche Teilnehmerzahl gilt, wird tagesaktuell an der Verkündungstafel des Bürgeramtes in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 ausgehängt und auf online auf dem Corona-Informationsportal der Landeshauptstadt Erfurt veröffentlicht.

 

Für das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung gilt weiterhin: Wem wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht zumutbar ist, der kann sich von der „Maskenpflicht“ befreien lassen. Neu ist: Diese Befreiung ist beim Erfurter Gesundheitsamt zu beantragen. Die Kontaktaufnahme erfolgt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an das Gesundheitsamt, Juri-Gagarin-Ring 150, 99084 Erfurt gesendet werden. Anschließend wird ein persönlicher Termin unter Einhaltung der Hygienebedingungen vereinbart, bei dem die ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird. Im Anschluss erstellt das Gesundheitsamt kostenfrei ein Attest. Die jeweilige Diagnose wird vom Gesundheitsamt nicht gespeichert und nicht in der Befreiung aufgeführt, sie ist somit von Dritten – zum Beispiel bei Kontrollen durch den Stadtordnungsdienst – nicht einsehbar.

 

- Allgemeinverfügung vom 12.01.2021

 

(Pressemitteilung der Stadtverwaltung Erfurt vom 12./13.01.2021)

 

Trotz Corona-Inzidenz: Bewegungsradius wird in Erfurt nicht eingeschränkt (Thüringer Allgemeine vom 11.01.2021)

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Erstellt: 11. Januar 2021

TA 2021 01 11

Entsorgung der Weihnachtsbäume am 15.01.2021

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Erstellt: 09. Januar 2021

Alle Jahre wieder: Entsorgungstermine für Weihnachtsbäume

 

Wenn der Baum zu nadeln beginnt... Die Stadtwerke holen ab dem 11. Januar die alten Weihnachtsbäume ab. Sie sollten schmucklos am Entsorgungstermin ab 6 Uhr vor dem Grundstück bereitgelegt werden. Das Entsorgungsunternehmen der SWE bringt die Weihnachtsbäume zur Kompostierungsanlage in Erfurt Schwerborn. Dort werden die Bäume geschreddert und in Kompost umgewandelt.

 

Die Stadtwerke holen die Bäume am 15.01.2021 ab 6.00 Uhr in Töttelstädt ab.

 

(SWE Entsorgung aktuell)

 

Sonderfahrplan bis 31. Januar 2021 verlängert

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Erstellt: 08. Januar 2021

Sonderfahrplan bis Ende Januar 2021

 

Sonderfahrplan bis 31. Januar 2021 verlängert, somit fahren alle Stadtbahn-Linien und die Stadtbus-Linie 9 weiterhin von Montag bis Freitag im 15-min-Takt. Am Samstag verkehren die Linien wie an Sonn- und Feiertagen. Auf den Bus-Linien 30 und 52 haben wir Anpassungen zur besseren Anbindung vorgenommen. Diese gelten ab Montag.

 

Alle Fahrzeiten finden Sie unter www.evag-erfurt.de/sonderfahrplan und in der EVAG-App "Erfurt mobil". An allen Bus-Haltestellen werden wir zeitnah die Fahrpläne aushängen. Zwar nicht der gewohnte Haltestellenaushang, aber die Fahrpläne für die jeweilige Linie.

 

Hinweis: Die Linie 1 verkehrt von der Thüringenhalle zum Rieth und anschließend weiter als Linie 6. Somit müssen Fahrgäste, die in Richtung Magdeburger Allee wollen, nicht umsteigen.

 

Feuerwerk ist in Erfurt im öffentlichen Raum verboten

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Erstellt: 31. Dezember 2020

Silvester steht unmittelbar bevor und es häufen sich die Fragen, ob und wann denn nun „geböllert“ werden darf. Die Landeshauptstadt Erfurt hat dazu in ihrer Allgemeinverfügung vom 16. Dezember eine klare Regelung getroffen und ein Verbot festgelegt.

 

Appell an Vernunft und gegenseitige Rücksichtnahme

 

Zuvor hatte sich der Pandemiestab in Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens und der steigenden Inzidenz für das Verbot ausgesprochen. Danach ist in der Zeit vom 31. Dezember bis zum 1. Januar das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum des gesamten Stadtgebiets unzulässig. Dazu zählen alle Straßen und Plätze.

 

„Auf privaten Flächen können wir das Abbrennen von Feuerwerk nicht verbieten, appellieren aber an die Eigentümer, dies zu unterlassen bzw. zu unterbinden“, unterstreicht Erfurts Sicherheitsbeigeordneter Andres Horn. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vernunft müssten zu diesem Jahreswechsel vorn anstehen. „Zum einen gilt es nach wie vor, Kontakte möglichst zu minimieren und Menschenansammlungen zu vermeiden. Zum anderen müssen wir unser eh schon arg beanspruchtes Personal in den Krankenhäusern nicht noch mit Feuerwerksverletzungen zusätzlich belasten.“

 

Zudem warnt Horn vor Silvesterknallern aus dem Ausland. Sie seien oft die notwendigen Materialprüfungen und Zulassungen und somit äußerst gefährlich. „Legales Feuerwerk ist gekennzeichnet mit einer Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Wer anderes Feuerwerk aus dem Ausland mitbringt, bereits mitgebracht hat und aufbewahrt, transportiert, weiter verschenkt, veräußert oder abbrennt, verstößt gegen die Vorschriften nach dem Sprengstoff-oder Zollrecht und macht sich somit strafbar.“

 

Die Polizei hat bereits angekündigt, zu Silvester und am Neujahrstag die Einhaltung des Böllerverbots kontrollieren und Verstöße entsprechend ahnden.

 

(Pressemitteilung der Stadtverwaltung Erfurt vom 30.12.2020)

 

Fahrplananpassungen ab 17.12.2020

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Erstellt: 14. Dezember 2020

Fahrplananpassung 2020 12 17

Christvesper 2020

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Erstellt: 07. Dezember 2020

Krippe

 

Christvesper - Andacht vor der Kirche

 

Donnerstag, 24. Dezember 2020 - 15:45 Uhr bis 16:45 Uhr
vor der Nikolaikirche Töttelstädt

Neuer Teil-Lockdown ab 2. November 2020

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Erstellt: 28. Oktober 2020

neuer Teil Lockdown ab November 2020

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