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Aktuelles aus Töttelstädt

Neue Corona-Verordnung ab 20.04.2020 - Öffnung von Geschäften ab 24.04.; schrittweise Öffnung der Schulen ab 27.04.; Kitas, Gastronomie und Hotels vorerst weiter geschlossen

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Erstellt: 19. April 2020

2020 04 18 Corona EindaemmungsVO

Thüringer Landeskabinett hat eine erste Lockerung der Einschränkungen in der Corona-Krise ab 27. April 2020 beschlossen

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Erstellt: 16. April 2020

2020 04 15 Lockerung Coronabeschraenkungen

Thüringer Bußgeldkatalog Coronavirus zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach der Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

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Erstellt: 04. April 2020

Bussgeldkatalog

Oberbürgermeister Andreas Bausewein: Bitte weiterhin durchhalten!

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Erstellt: 01. April 2020

OB 2020 03 31

Grüncontainer voraussichtlich erst ab 20. April

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Erstellt: 27. März 2020

Die im letzten Amtsblatt vom 20. März für den 1. April angekündigten Grünabfallannahmestellen und Grüncontainerstandplätze stehen voraussichtlich erst ab dem 20. April zur Verfügung. In der Vorwoche erfolgt eine Überprüfung der Gegebenheiten, sodass eine nochmalige Terminverschiebung nicht ausgeschlossen ist. Grund hierfür sind die geltenden allgemeinen Einschränkungen.

 

Die Abgabe von Grünabfällen ist derzeit nur auf den Wertstoffhöfen in der Eugen-Richter-Straße 26 und ab dem 1. April in der Stotternheimer Chaussee 50 (Schwerborn) möglich. Der Wertstoffhof in der Lobensteiner Straße ist ab dem 1. April wegen Bauarbeiten vorübergehend geschlossen.

 

Um Kontakt mit anderen Menschen zu vermeiden wird empfohlen, Grünabfälle über die Biotonne und/oder die Eigenkompostierung zu entsorgen. Bei der Leerung der Biotonnen gibt es keine Einschränkungen.

 

Auch das Liegenlassen von Grünabfällen im eigenen Garten an geeigneter Stelle ist möglich und soll in dieser Situation vorrangig genutzt werden.

 

(Pressemitteilung der Stadtverwaltung Erfurt vom 23./26.03.2020)

 

Neue Thüringer Verordnung in Kraft

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Erstellt: 27. März 2020

Mit Datum vom 26. März 2020 wurde die Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Die Verordnung tritt am 27. März 2020 in Kraft. Zugleich tritt die Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 außer Kraft.

 

Verordnung des Freistaats Thüringen zur Eindämmung des Coronavirus

 

Land erstattet Kindergarten- und Hortträgern Elternbeiträge

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Erstellt: 24. März 2020

2020 03 24 Erstattung Elternbeitraege

Kontaktverbot in ganz Thüringen ab Mittwoch, den 25.03.2020

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Erstellt: 24. März 2020

2020 03 24 Corona EindaemmungsVO

Lastschriften für Hortgebühren, Kita-Entgelte, Musikschule und VHS ausgesetzt

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Erstellt: 24. März 2020

Aufgrund der aktuellen Situation haben sich Jugendamt, Amt für Bildung und Stadtkasse entschieden, vorübergehend die Lastschriften für die monatlichen Gebühren und Entgelte auszusetzen. Die Regelung gilt vorerst bis Ende Mai.

 

Betroffen sind

  • Hort-Gebühren der staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen,
  • Betreuungsentgelte und Essengeld der kommunalen Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadtverwaltung,
  • Betreuungsentgelte der Kindertagespflegestellen sowie
  • Gebühren für die Musikschule und die Volkshochschule.

 

Gleichzeitig entfallen in diesen Bereichen vorübergehend auch die Mahnungen.

 

Elternbeiträge für die Hort- und Kindergartenbetreuung fallen grundsätzlich weiter an. Die Landesregierung sucht diesbezüglich nach Lösungen. Sobald abschließende Regelungen zu den Gebühren und Elternbeiträgen vorliegen, wird auf www.erfurt.de sowie www.thueringen.de darüber informiert.

 

(Pressemitteilung der Stadtverwaltung Erfurt vom 24.03.2020)

 

Umfassendes Kontaktverbot in Deutschland

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Erstellt: 22. März 2020

Auf diese Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus haben sich die Ministerpräsidenten der Länder am Sonntag, 22.03.2020, mit Bundeskanzlerin Angela Merkel verständigt:

 

2020 03 22 Bund Laender 

 

Zum kompletten Artikel...

 

Oberbürgermeister Andreas Bausewein: Appell an die Bürger

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Erstellt: 20. März 2020

OB 2020 03 20

Bahnen und Busse der EVAG verkehren ab 23. März 2020 nach Sonderfahrplan

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Erstellt: 20. März 2020

Wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die EVAG gezwungen, ihre Angebote ab Montag, den 23. März, bis auf weiteres zu reduzieren. Mit dieser Maßnahme soll ein Grundangebot an Mobilität aufrechterhalten werden.

 

Der neue Fahrplan orientiert sich am Sonntagsfahrplan, ist aber breiter aufgestellt, damit Sie ihre Arbeitsplätze nach wie vor auch per Bus und Stadtbahn erreichen oder dringende Einkäufe erledigen können.

 

Die Stadtbahnen und die Bus-Linie 9 fahren Montag bis Freitag zwischen 05:00 und 20:00 Uhr im 15-Minuten-Takt statt bisher alle 10 Minuten. Nach 20 Uhr fahren die Fahrzeuge alle halbe Stunde. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der Sonntagsfahrplan. Auch die Anbindung der Ortschaften, die durch die EVAG angefahren werden, ist gesichert. Hier gibt es ein Mindestangebot an Verbindungen.

 

WICHTIG: Es wird keine Haltestellenfahrpläne geben. Informationen zu den neuen Fahrplänen können ab sofort online abgerufen werden. Aber auch über die EVAG-App „Erfurt mobil“ wird zeitnah informiert. An den Straßenbahn-Haltestellen erfolgt die Information über Abfahrtsanzeigen und Laufschriften.

 

- Linie 92: Flughafen - Töttelstädt

 

- Linie 92: Töttelstädt - Flughafen

 

Weitere Informationen und Fahrpläne gibt es auf der Webseite der EVAG.

 

Stadt Erfurt verschärft Corona-Maßnahmen: Schließung von Geschäften, Restaurants, Beschränkung von Kontakten im öffentlichen Bereich... (20.03.2020)

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Erstellt: 18. März 2020

Aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hat die Stadt Erfurt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes die Einschränkungen des öffentlichen Lebens verschärft. Die neueste Allgemeinverfügung mit Datum vom 20. März 2020 verfügt die Beschränkung von Kontakten im öffentlichen Bereich, darunter die vorübergehende Schließung von Gaststätten, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Konzerthäuser und Museen,Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen und Sportanlagen. Geschlossen bleiben auch Geschäfte, außer jene, die den täglichen Bedarf sichern.

 

Allgemeinverfügung vom 20.03.2020

 

Erlass von Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen und...

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Erstellt: 16. März 2020

20200316 Erlass Corona

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