Die im letzten Amtsblatt vom 20. März für den 1. April angekündigten Grünabfallannahmestellen und Grüncontainerstandplätze stehen voraussichtlich erst ab dem 20. April zur Verfügung. In der Vorwoche erfolgt eine Überprüfung der Gegebenheiten, sodass eine nochmalige Terminverschiebung nicht ausgeschlossen ist. Grund hierfür sind die geltenden allgemeinen Einschränkungen.
Die Abgabe von Grünabfällen ist derzeit nur auf den Wertstoffhöfen in der Eugen-Richter-Straße 26 und ab dem 1. April in der Stotternheimer Chaussee 50 (Schwerborn) möglich. Der Wertstoffhof in der Lobensteiner Straße ist ab dem 1. April wegen Bauarbeiten vorübergehend geschlossen.
Um Kontakt mit anderen Menschen zu vermeiden wird empfohlen, Grünabfälle über die Biotonne und/oder die Eigenkompostierung zu entsorgen. Bei der Leerung der Biotonnen gibt es keine Einschränkungen.
Auch das Liegenlassen von Grünabfällen im eigenen Garten an geeigneter Stelle ist möglich und soll in dieser Situation vorrangig genutzt werden.
(Pressemitteilung der Stadtverwaltung Erfurt vom 23./26.03.2020)
Mit Datum vom 26. März 2020 wurde die Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Die Verordnung tritt am 27. März 2020 in Kraft. Zugleich tritt die Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 außer Kraft.
Verordnung des Freistaats Thüringen zur Eindämmung des Coronavirus
Aufgrund der aktuellen Situation haben sich Jugendamt, Amt für Bildung und Stadtkasse entschieden, vorübergehend die Lastschriften für die monatlichen Gebühren und Entgelte auszusetzen. Die Regelung gilt vorerst bis Ende Mai.
Betroffen sind
Gleichzeitig entfallen in diesen Bereichen vorübergehend auch die Mahnungen.
Elternbeiträge für die Hort- und Kindergartenbetreuung fallen grundsätzlich weiter an. Die Landesregierung sucht diesbezüglich nach Lösungen. Sobald abschließende Regelungen zu den Gebühren und Elternbeiträgen vorliegen, wird auf www.erfurt.de sowie www.thueringen.de darüber informiert.
(Pressemitteilung der Stadtverwaltung Erfurt vom 24.03.2020)
Auf diese Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus haben sich die Ministerpräsidenten der Länder am Sonntag, 22.03.2020, mit Bundeskanzlerin Angela Merkel verständigt:
Wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die EVAG gezwungen, ihre Angebote ab Montag, den 23. März, bis auf weiteres zu reduzieren. Mit dieser Maßnahme soll ein Grundangebot an Mobilität aufrechterhalten werden.
Der neue Fahrplan orientiert sich am Sonntagsfahrplan, ist aber breiter aufgestellt, damit Sie ihre Arbeitsplätze nach wie vor auch per Bus und Stadtbahn erreichen oder dringende Einkäufe erledigen können.
Die Stadtbahnen und die Bus-Linie 9 fahren Montag bis Freitag zwischen 05:00 und 20:00 Uhr im 15-Minuten-Takt statt bisher alle 10 Minuten. Nach 20 Uhr fahren die Fahrzeuge alle halbe Stunde. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der Sonntagsfahrplan. Auch die Anbindung der Ortschaften, die durch die EVAG angefahren werden, ist gesichert. Hier gibt es ein Mindestangebot an Verbindungen.
WICHTIG: Es wird keine Haltestellenfahrpläne geben. Informationen zu den neuen Fahrplänen können ab sofort online abgerufen werden. Aber auch über die EVAG-App „Erfurt mobil“ wird zeitnah informiert. An den Straßenbahn-Haltestellen erfolgt die Information über Abfahrtsanzeigen und Laufschriften.
- Linie 92: Flughafen - Töttelstädt
- Linie 92: Töttelstädt - Flughafen
Weitere Informationen und Fahrpläne gibt es auf der Webseite der EVAG.
Aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hat die Stadt Erfurt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes die Einschränkungen des öffentlichen Lebens verschärft. Die neueste Allgemeinverfügung mit Datum vom 20. März 2020 verfügt die Beschränkung von Kontakten im öffentlichen Bereich, darunter die vorübergehende Schließung von Gaststätten, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Konzerthäuser und Museen,Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen und Sportanlagen. Geschlossen bleiben auch Geschäfte, außer jene, die den täglichen Bedarf sichern.
Allgemeinverfügung vom 20.03.2020