Die im letzten Amtsblatt vom 20. März für den 1. April angekündigten Grünabfallannahmestellen und Grüncontainerstandplätze stehen voraussichtlich erst ab dem 20. April zur Verfügung. In der Vorwoche erfolgt eine Überprüfung der Gegebenheiten, sodass eine nochmalige Terminverschiebung nicht ausgeschlossen ist. Grund hierfür sind die geltenden allgemeinen Einschränkungen.
Die Abgabe von Grünabfällen ist derzeit nur auf den Wertstoffhöfen in der Eugen-Richter-Straße 26 und ab dem 1. April in der Stotternheimer Chaussee 50 (Schwerborn) möglich. Der Wertstoffhof in der Lobensteiner Straße ist ab dem 1. April wegen Bauarbeiten vorübergehend geschlossen.
Um Kontakt mit anderen Menschen zu vermeiden wird empfohlen, Grünabfälle über die Biotonne und/oder die Eigenkompostierung zu entsorgen. Bei der Leerung der Biotonnen gibt es keine Einschränkungen.
Auch das Liegenlassen von Grünabfällen im eigenen Garten an geeigneter Stelle ist möglich und soll in dieser Situation vorrangig genutzt werden.
(Pressemitteilung der Stadtverwaltung Erfurt vom 23./26.03.2020)
Mit Datum vom 26. März 2020 wurde die Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen. Die Verordnung tritt am 27. März 2020 in Kraft. Zugleich tritt die Vorläufige Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 24. März 2020 außer Kraft.
Verordnung des Freistaats Thüringen zur Eindämmung des Coronavirus
Aufgrund der aktuellen Situation haben sich Jugendamt, Amt für Bildung und Stadtkasse entschieden, vorübergehend die Lastschriften für die monatlichen Gebühren und Entgelte auszusetzen. Die Regelung gilt vorerst bis Ende Mai.
Betroffen sind
Gleichzeitig entfallen in diesen Bereichen vorübergehend auch die Mahnungen.
Elternbeiträge für die Hort- und Kindergartenbetreuung fallen grundsätzlich weiter an. Die Landesregierung sucht diesbezüglich nach Lösungen. Sobald abschließende Regelungen zu den Gebühren und Elternbeiträgen vorliegen, wird auf www.erfurt.de sowie www.thueringen.de darüber informiert.
(Pressemitteilung der Stadtverwaltung Erfurt vom 24.03.2020)
Auf diese Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus haben sich die Ministerpräsidenten der Länder am Sonntag, 22.03.2020, mit Bundeskanzlerin Angela Merkel verständigt:
Wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die EVAG gezwungen, ihre Angebote ab Montag, den 23. März, bis auf weiteres zu reduzieren. Mit dieser Maßnahme soll ein Grundangebot an Mobilität aufrechterhalten werden.
Der neue Fahrplan orientiert sich am Sonntagsfahrplan, ist aber breiter aufgestellt, damit Sie ihre Arbeitsplätze nach wie vor auch per Bus und Stadtbahn erreichen oder dringende Einkäufe erledigen können.
Die Stadtbahnen und die Bus-Linie 9 fahren Montag bis Freitag zwischen 05:00 und 20:00 Uhr im 15-Minuten-Takt statt bisher alle 10 Minuten. Nach 20 Uhr fahren die Fahrzeuge alle halbe Stunde. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der Sonntagsfahrplan. Auch die Anbindung der Ortschaften, die durch die EVAG angefahren werden, ist gesichert. Hier gibt es ein Mindestangebot an Verbindungen.
WICHTIG: Es wird keine Haltestellenfahrpläne geben. Informationen zu den neuen Fahrplänen können ab sofort online abgerufen werden. Aber auch über die EVAG-App „Erfurt mobil“ wird zeitnah informiert. An den Straßenbahn-Haltestellen erfolgt die Information über Abfahrtsanzeigen und Laufschriften.
- Linie 92: Flughafen - Töttelstädt
- Linie 92: Töttelstädt - Flughafen
Weitere Informationen und Fahrpläne gibt es auf der Webseite der EVAG.
Aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hat die Stadt Erfurt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes die Einschränkungen des öffentlichen Lebens verschärft. Die neueste Allgemeinverfügung mit Datum vom 20. März 2020 verfügt die Beschränkung von Kontakten im öffentlichen Bereich, darunter die vorübergehende Schließung von Gaststätten, Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Konzerthäuser und Museen,Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen und Sportanlagen. Geschlossen bleiben auch Geschäfte, außer jene, die den täglichen Bedarf sichern.
Allgemeinverfügung vom 20.03.2020
Stadt Erfurt untersagt öffentliche Veranstaltungen
Nunmehr sind bis zum 10. April 2020 alle öffentlichen Veranstaltungen in der Stadt Erfurt untersagt. Damit verschärft die Stadtverwaltung ihre Allgemeinverfügung von dieser Woche, in der öffentliche Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen noch erlaubt waren. Die neue Allgemeinverfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung in der Tagespresse am Sonntag (14. März) in Kraft.
Bürgerservice arbeitet drei Tage ohne Besucherverkehr
"Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, da auch bei einer geringeren Besucherzahl natürlich ein Ansteckungsrisiko herrscht. Das Coronavirus macht ja nicht vor einer kleineren Gruppe Menschen halt. Insofern müssen wir jetzt mit dieser Konsequenz handeln", sagte Erfurts Sozialbeigeordnete Anke Hofmann-Domke.
In der heutigen Sitzung des städtischen Pandemiestabes wurde außerdem festgelegt, dass in der kommenden Woche der Besucherverkehr in der Stadtverwaltung ausgesetzt wird. Von Montag bis einschließlich Mittwoch werden die Besucherservicebüros der verschiedenen Ämter geschlossen bleiben. Es wird nur in dringenden Ausnahmefällen einen Bürgerkontakt geben. Telefonisch sind die Ämter aber weiterhin erreichbar. "Als Stadtverwaltung brauchen wir die drei Tage Zeit, um unseren Bürgerservice für den Pandemiefall neu zu sortieren. Unser großes Ziel ist es, Besucher und Mitarbeiter vor Ansteckung zu schützen", so Hofmann-Domke.
Ab sofort ist auch das Rathaus für Besucher gesperrt. Touristen oder Besuchergruppen werden bis zum 10. April nicht mehr eingelassen. Öffentliche Veranstaltungen im Festsaal fallen mit sofortiger Wirkung aus. Oberbürgermeister Andreas Bausewein lobte die Arbeit des städtischen Pandemiestabes. "Seit Tagen wird da eine sehr gute Arbeit geleistet. Es ist eine besondere Situation und damit für alle neu, aber wir merken, dass wir auch im Pandemiefall funktionieren", sagte er.
(Aktuelle Meldung der Stadtverwaltung Erfurt vom 13.03.2020)
Schul- und Kitaschließungen ab Dienstag: Infektionsketten weiter eindämmen
Zur durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am heutigen Tag angekündigten Weisung über die Schließung von Schulen und Kitas ab kommendem Dienstag, 17. März 2020, erklärt Thüringens Bildungsminister Helmut Holter: „Das Schul- und Kitasystem in Thüringen steht damit vor einer neuen, sehr großen Herausforderung. Zusammenhalt und gegenseitige Unterstützung, pragmatische Lösungen und Umsicht sind nun entscheidend. An vorderster Stelle steht, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern.“
Für die Schulen und Kitas in Thüringen – soweit sie nicht bereits von durch Landkreise und kreisfreie Städte erlassene Verfügungen betroffen sind – gilt daher: Am Montag finden der Unterricht und die Kinderbetreuung weiterhin statt. Für den Schulbetrieb am Montag gelten die am 12. März 2020 auf der Seite des Bildungsministeriums veröffentlichten Elterninformationen. An die Kitas geht ein ähnlich lautendes Empfehlungsschreiben des Ministeriums, das hier allerdings nicht weisungsbefugt ist.
Ab Dienstag sind die Schulen und Kitas in staatlicher und freier Trägerschaft bis zum Ende der Osterferien am 17. April 2020 geschlossen.
„Die Zeit bis zum Dienstag wird nun intensiv genutzt, um geordnete Schul- und Kitaschließungen vorzubereiten“, sagt Bildungsminister Helmut Holter. Dazu bereiten das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und die Staatlichen Schulämter in Absprache mit allen verantwortlichen Personen vor Ort alles Notwendige vor.
Teil der Weisung des Gesundheitsministeriums ist auch die Bereitstellung von Notfallbetreuungsangeboten in Schulen und Kindertagesstätten. Diese werden, um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, nur für einen eng begrenzten Personenkreis angeboten werden können.
Die Bereitstellung von Lernstoff für Schülerinnen und Schüler wird durch die Schulen für die Zeit der Schulschließung sichergestellt.
Alle weiteren sich ergebenden Fragen werden zügig geklärt.
Für Rückfragen aus der Bevölkerung wird das Bildungsministerium erneut eine Hotline unter der Nummer 0361 57 – 3411 500 einrichten. Sie wird am Montag ab 7 Uhr freigeschaltet.
(Aktuelle Meldung der Stadtverwaltung Erfurt vom 13.03.2020)
Osterfeuer in Töttelstädt abgesagt
Die Freiwillige Feuerwehr Töttelstädt muss ihr für den 9. April 2020 geplantes Osterfeuer auch leider absagen. Ob es nachgeholt wird steht zur Zeit noch nicht fest.