Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha entstand 1826 aus den ernestinischen Herzogtümern Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha, die durch zwischenliegende preußische und sachsen-meiningische Gebietsteile getrennt sind, und zu denen noch mehrere von fremdem Territorium umschlossene Parzellen gehören. Die Fläche beider Herzogtümer beträgt 1977,45 km² (35,91 Quadratmeilen), im Jahr 1905 leben hier 242.432 Einwohner (123/km²).
Das Herzogtum Coburg hat eine Fläche von 562,3 km² (10,2 Quadratmeilen) und (1905) 71.512 Einwohner. Die Bewohner sind fränkischen Stammes und bekennen sich, mit Ausnahme weniger Katholiken, Juden etc., zur evangelisch-lutherischen Kirche. Das Herzogtum gliederte sich in die amtsfreien Städte Coburg, Königsberg, Neustadt bei Coburg, Rodach sowie das Landratsamt Coburg. Außerhalb des Kerngebiets des Herzogtums lagen drei Exklaven: Königsberg mit Altershausen, Dörflis, Hellingen, Köslau und Kottenbrunn; Nassach; Erlsdorf.
Das Herzogtum Gotha hat eine Fläche von 1415,1 km² (25,7 Quadratmeilen) mit (1905) 170.920 Einwohner. Die Bewohner sind thüringischen Stammes und bekennen sich, mit Ausnahme weniger Katholiken, Juden etc., zur evangelisch-lutherischen Kirche. Das Herzogtum gliederte sich in die amtsfreien Städte Gotha, Ohrdruf und Waltershausen sowie die drei Landratsämter Gotha, Ohrdruf und Waltershausen. Außerhalb des Kerngebiets des Herzogtums lagen fünf Exklaven: Nazza mit Ebenshausen, Frankenroda und Hallungen; Neukirchen mit Lauterbach; Körner mit Hohenbergen, Kleinkeula, Menteroda, Obermehler und Pöthen; Werningshausen; Traßdorf mit Kettmannshausen und Neuroda.
Töttelstädt gehörte zum Landratsamt Gotha.
Karte Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha
Es gab mit Gotha und Coburg zwei Residenzstädte. Deshalb zog der gesamte herzogliche Hof mit dem Hoftheater zweimal jährlich um: von Coburg nach Gotha und zurück. Für das Hoftheater existierten daher zwei nahezu identische Spielstätten, welche gleichzeitig 1840 in Gotha (im Zweiten Weltkrieg zerstört) und Coburg (heute Landestheater Coburg) errichtet wurden. Neben den Residenzschlössern Friedenstein in Gotha sowie Ehrenburg in Coburg benutzte die herzogliche Familie auch das Schloss Reinhardsbrunn bei Gotha sowie die Schlösser Callenberg und Rosenau bei Coburg.
Das Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha erhielt am 3. Mai 1852 ein Staatsgrundgesetz, welches wesentliche Teile der Grundrechte aus der Verfassung der Frankfurter Nationalversammlung übernommen hatte. Es trat 1834 dem Deutschen Zollverein bei. 1867 wurde es Bundesstaat des Norddeutschen Bundes und 1871 des Deutschen Reiches. Im Bundesrat in Berlin, wo es eine Stimme hatte, unterhielt es seinen eigenen Bevollmächtigten und ließ sich erst ab 1913, wie die meisten anderen thüringischen Staaten, durch das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach vertreten.
Nach dem Ende der Monarchie 1918 entstanden aus den beiden Landesteilen die Freistaaten Coburg und Sachsen-Gotha (anfangs auch Republik Gotha genannt). Nach einer Volksabstimmung am 30. November 1919 vereinigte sich der Freistaat Coburg am 1. Juli 1920 mit dem Freistaat Bayern und am 1. Mai desselben Jahres ging der Freistaat Gotha im neuen Land Thüringen auf.
Herzöge von Sachsen-Coburg-Gotha 1826 – 1918
- 1826 – 1844 Herzog Ernst I. (1784 – 1844)
- 1844 – 1893 Herzog Ernst II. (1818 – 1893)
- 1893 – 1900 Herzog Alfred (1844 – 1900)
- 1900 – 1905 Regent Erbprinz Ernst II. zu Hohenlohe-Langenburg (1863 – 1950)
- 1905 – 1918 Herzog Carl Eduard (1884 – 1954)
Das Wappen des Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha.